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Informationspflicht für Bewerber

INFORMATIONSPFLICHT FÜR BEWERBER

INFORMATION DER BETROFFENEN PERSONEN (BEWERBER) BEI DIREKTERHEBUNG (ART. 13 DSGVO)

Verantwortlicher:
MOVE WORKS SOLUTIONS
Inhaber Alosius Bernardo Ernst
Geschwister-Scholl-Str. 36
63486 Bruchköbel

Gesetzlicher Vertreter:
Alosius Bernardo Ernst

Datenschutzbeauftragter:
Alosius Bernardo Ernst

ANGABEN ZUR VERARBEITUNGSTÄTIGKEIT:

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Auswahl geeigneter externer Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist für die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses gem. Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG erforderlich.
(Eine über das aktuelle Bewerbungsverfahren hinausgehende Speicherung bzw. eine Weitergabe an Dritte bedingt eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, welche die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.)

Kategorien von Empfängern:
Intern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Geschäftsleitung))

Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
6 Monate (Bewerbung) (Löschung nach 6 Monaten (sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt). Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten gem. § 21 Abs. 5 AGG plus vertretbarer Bearbeitungszeit.)

Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den links genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten: Die betroffene Person ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Folgen der Nichtbereitstellung:
Keine Anstellung möglich.

Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.